
Zuschüsse
Um die Leistungsfähigkeit im Arbeitsleben zu erhalten, zu verbessern oder wieder herzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglicht auf Dauer zu sichern, bezuschusst der Staat den Erwerb von Arbeitsgeräten (SGB 9 § 33 Abs. 1), die dieses ermöglichen. Unsere höhenverstellbaren Tischsysteme und Pendingstühle werden zum Teil voll bezuschusst.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung Ihres persönlichen Antrages zur Bezuschussung orthopädischer Büromöbel. Von Antrag bis zur Erteilung dauert es erfahrungsgemäß meistens nicht länger als 3 Wochen.