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Zuschüsse
Um die Leistungsfähigkeit im
Arbeitsleben zu erhalten, zu verbessern
oder wieder herzustellen und ihre
Teilhabe am Arbeitsleben möglicht
auf Dauer zu sichern, bezuschusst
der Staat den Erwerb von Arbeitsgeräten
(SGB 9 § 33 Abs. 1), die dieses
ermöglichen.
Unsere höhenverstellbaren Tischsysteme
und Pendingstühle werden zum
Teil voll bezuschusst.
Wir unterstützen Sie gerne bei
der Erstellung Ihres persönlichen
Antrages zur Bezuschussung orthopädischer
Büromöbel. Von Antrag bis
zur Erteilung dauert es erfahrungsgemäß
meistens nicht länger als 3 Wochen. |
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